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Selbständige sind Personen, die Ihre Einkünfte aus einer eigenständigen Tätigkeit erzielen, für die sie allein verantwortlich sind.

Wir benötigen:

1. Aktuelle Selbstauskunft mit Schufa-Klausel
(gibt Auskunft über die persönlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer und ermöglicht
es, eine Auskunft einzuholen)
2. Aktuelle BWA
(zeigt die augenblickliche wirtschaftliche Lage)
3. BWA Dezember des Vorjahres und evtl. ESt-Erklärung
(geben den Jahresverdienst wieder)
4. Letzter ESt-Bescheid
(zeigt die Stetigkeit des Einkommens und gibt Auskunft über etwaige Sonderfaktoren wie
Abschreibungen, Verluste usw.)
5. Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
(zeigen Entwicklung bzw. Stetigkeit der Unternehmung)
6. Bei zusätzlichen anderen Einkunftsarten:
(detaillierte Aufschlüsselung zum besseren Verständnis z.B. Kopie der ESt-Erklärung)
7. Wenn vorhanden:
Aufstellung der Vermögenswerte mit Angaben über Art, Wert und Einnahmen
(dies kann die Bonität eines Darlehensnehmers entscheidend aufwerten und ermöglicht
evtl. Rückschlüsse auf das Sparverhalten)
8. Wenn vorhanden:
Angabe von bestehenden Darlehen, Bürgschaften usw. mit Höhe und Belastungen durch
Zinsen und Tilgungen sowie Zinsbindungsfristen, wenn möglich Kopie der
Darlehensverträge (ermöglicht die Einschätzung der bestehenden Belastungen)