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Erforderliche Unterlagen bei Nichtselbstständigen
Nichtselbständige sind Arbeitnehmer, die nicht gleichzeitig am Kapital des Arbeitgebers beteiligt sind und entscheidenden Einfluss auf die Geschäftspolitik nehmen können.
Wir benötigen
1. Aktuelle Selbstauskunft mit Schufa-Klausel
(gibt Auskunft über die persönlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer und ermöglicht
es, eine Auskunft einzuholen)
2. Die zwei letzten Gehaltsabrechnungen
(belegen das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und das aktuelle Einkommen)
3. Gehaltsabrechnung Dezember des Vorjahres oder LSt-Karte
(geben den Jahresverdienst wieder, in ca. Sonderzahlungen u.ä.)
4. Letzter ESt-Bescheid
(zeigt die Stetigkeit des Einkommens und gibt Auskunft über etwaige Sonderfaktoren wie
Abschreibungen, Verluste usw)
5. Bei zusätzlichen anderen Einkunftsarten:
(detaillierte Aufschlüsselung zum besseren Verständnis z.B. Kopie der ESt-Erklärung)
6. Wenn vorhanden:
Aufstellung der Vermögenswerte mit Angaben über Art, Wert und Einnahmen
(dies kann die Bonität eines Darlehensnehmers entscheidend aufwerten und ermöglicht
evtl. Rückschlüsse auf das Sparverhalten)
7. Wenn vorhanden:
Angabe von bestehenden Darlehen, Bürgschaften usw. mit Höhe und Belastungen durch
Zinsen und Tilgungen sowie Zinsbindungsfristen, wenn möglich Kopie der
Darlehensverträge (ermöglicht die Einschätzung der bestehenden Belastungen)
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