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Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung mit der CM eine optimale Verbindung am Beispiel der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung einer GmbH

Als -Gesellschafter-Geschäftsführer bestimmen Sie die Geschicke Ihrer Firma, treffen täglich wichtige Entscheidungen und gehen unternehmerische Risiken ein.

Aber wie steht es später einmal um Ihre Altersversorgung?

Sie sind aufgrund Ihres Dienstvertrages – steuerlich gesehen – Arbeitnehmer. Hierdurch eröffnen sich Ihnen interessante Perspektiven für Ihre Altersversorgung, die sich sowohl für Sie als auch für Ihre Firma Positiv auswirken.

Die Lösung:

Das individuelle Vorsorgemodell der CM, das sich aus der Direktversicherung als Basisbaustein und der Pensionszusage als Ergänzung zusammensetzt.

1.Direktversicherung:

Ihre GmbH schließt eine Direktversicherung auf Ihr Leben ab, wobei Sie im Erlebensfall sowohl versicherte Person als auch Bezugsberechtigter, im Todesfall Ihre Hinterbliebenen.

Die Vorteile im Einzelnen:

- Die Beiträge Ihrer Firma zur Direktversicherung sowie die darauf entfallende pauschale Lohnsteuer (§ 40 b
EStG) stellen Betriebsausgaben dar.
- Die Finanzierung Ihrer Altersversorgung wird damit überwiegend durch Steuerersparnis finanziert
- Der Versicherungsanspruch aus der Direktversicherung gehört nicht zum Betriebsvermögen Ihrer GmbH und
braucht daher nicht aktiviert werden.


2.
Pensionszusage

Ihre GmbH erteilt Ihnen eine Pensionszusage und finanziert diese ganz oder teilweise über eine Rückdeckungsversicherung. Ihre GmbH ist in diesem Fall Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte, Sie sind die versicherte Person. Ihre GmbH verpflichtet sich, eine Rente zu zahlen bei der Berufsunfähigkeit, bei Erreichen der Altersgrenze und als Hinterbliebenenversorgung.. Für die Verpflichtung bildet Ihre GmbH Pensionsrückstellungen gemäß § 6a EStG.

Die Vorteile im Einzelnen:

-
Erst bei Beginn der Rentenzahlungen werden diese steuerpflichtig, wobei 40% dieser Leistung, höchstens
6.000,-DM pro Jahr, ohnehin steuerfrei sind.
-
Die Aufwendungen zur Rückdeckungsversicherung zählen nicht zum Einkommen und sind somit nicht
steuerpflichtig.
-
Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung werden an Sie verpfändet, um sie bei einer möglichen
Insolvenz Ihres Unternehmens finanziell abzusichern.
-
Die laufenden Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen sowie die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung
sind als betrieblicher Aufwand steuermindernd. Dagegen erhöht der Wertzuwachs der
Rückdeckungsversicherung den Gewinn.

Ein Beispiel:

Zugrundegelegt: Pensionszusage über 5.000,-DM Altersrente und einer Witwenrente von 3.000,-DM monatlich für einen 40jährigen, Alter die Dienstantritt bzw. GmbH-Gründung 35 Jahre

Steuerliche Auswirkung Bei der GmbH Zum 31.12.2000 Zum 31.12.2001 Zum 31.12.2002
Zuführung zur Rückstellung
+ Beitrag Rückdeckungver versicherung
(A)
-Aktivwertzuwachs
Insgesamt gewinnmindernd
61611
10632

7479
64817
12357
10632

7579
15410
13047
10632

7748
15931
Steuerersparnis bei 53% Steuerbelastung (B) 34353 8167 8443
Liquiditätsänderung (B-A) 23721 -2465 -2189
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